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Mitarbeitergeschenke steuerfrei: 50- und 60-Euro-Grenze richtig nutzen

Ein gutes Geschenk an die Mitarbeitenden kostet doppelt, wenn am Ende Steuern und Sozialabgaben draufkommen. Genau das lässt sich vermeiden, denn der Gesetzgeber erlaubt ausdrücklich, Mitarbeitenden steuerfrei etwas zu schenken. Man muss nur die zwei richtigen Regeln kennen und ein paar typische Fehler vermeiden.

Dieser Ratgeber erklärt in einfacher Sprache, wie du Mitarbeitergeschenke steuerfrei hältst: die monatliche 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze, die 60-Euro-Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen, was jeweils zählt und was nicht, und warum Bargeld immer ausscheidet. Wichtig vorweg: Das ist keine Steuerberatung, sondern eine Orientierung. Im Zweifel stimmst du den Einzelfall kurz mit deiner Lohnbuchhaltung oder deinem Steuerberater ab.

Die 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze: der monatliche Standardweg

Der wichtigste Hebel für steuerfreie Mitarbeitergeschenke ist die sogenannte Sachbezugsfreigrenze. Sie liegt seit 2022 bei 50 Euro pro Monat und gilt auch 2026 unverändert. Solange der Wert einer Sachzuwendung diese 50 Euro im Monat nicht übersteigt, bleibt sie komplett steuer- und sozialabgabenfrei.

Drei Details entscheiden darüber, ob es wirklich funktioniert:

Es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Der Unterschied ist wichtig und wird oft verwechselt. Bei einem Freibetrag bliebe der erste Teil steuerfrei und nur der Rest steuerpflichtig. Bei einer Freigrenze wird der komplette Betrag steuerpflichtig, sobald du die 50 Euro auch nur um einen Cent überschreitest. Ein Geschenk mit einem Wert von 51 Euro ist also nicht zu einem Euro, sondern voll zu versteuern. Achte deshalb darauf, dass der Bruttowert inklusive aller Nebenkosten unter der Grenze bleibt.

Sie gilt pro Monat, nicht pro Jahr. Die 50 Euro stehen jeden Monat neu zur Verfügung. Was in einem Monat nicht genutzt wird, verfällt allerdings und lässt sich nicht ansparen oder einmal im Jahr in einer großen Summe auszahlen. Wer die Freigrenze über das Jahr regelmäßig ausnutzen möchte, muss die Zuwendung entsprechend monatlich anlegen.

Der Wert muss nachvollziehbar sein. Maßgeblich ist der Endpreis, den auch ein normaler Kunde zahlen würde, inklusive Versand oder Veredelung. Ein einfacher Beleg oder eine saubere Kalkulation reicht in der Regel, damit im Zweifel klar ist, dass die Grenze eingehalten wurde.

Für die meisten Mitarbeitergeschenke ist die 50-Euro-Grenze völlig ausreichend. Ein hochwertiger Hoodie im Firmen-Look, eine warme Weste, ein Set aus mehreren kleineren Teilen oder eine gute Thermosflasche lassen sich problemlos darunter abbilden. Wie du das clever nach Anlass und Budget kombinierst, zeigen wir im Ratgeber zu Mitarbeitergeschenken.

Die 60-Euro-Aufmerksamkeiten: das Extra zum persönlichen Anlass

Neben der monatlichen Freigrenze gibt es eine zweite Möglichkeit, die viele nicht auf dem Schirm haben: Aufmerksamkeiten zu einem persönlichen Anlass. Aus einem besonderen Anlass des Mitarbeitenden darfst du zusätzlich ein Sachgeschenk im Wert von bis zu 60 Euro steuerfrei überreichen.

Entscheidend ist das Wort persönlich. Der Anlass muss beim Mitarbeitenden selbst liegen, nicht beim Unternehmen. Klassische Beispiele sind Geburtstag, Hochzeit, die Geburt eines Kindes, ein Dienstjubiläum oder ein bestandenes Examen. Weihnachten oder das Firmenjubiläum zählen dagegen nicht als persönlicher Anlass, dafür greift wieder die 50-Euro-Freigrenze. Wie du speziell das Weihnachtsgeschenk innerhalb der Grenze planst, steht im Ratgeber zu Weihnachtsgeschenken für Mitarbeiter.

Der große Vorteil: Beide Grenzen sind voneinander unabhängig. Du kannst also im selben Monat die 50-Euro-Sachzuwendung nutzen und zusätzlich ein 60-Euro-Geschenk zum Geburtstag überreichen, ohne dass eines das andere aufzehrt. Fallen sogar mehrere persönliche Anlässe zusammen, etwa Geburtstag und Hochzeit im gleichen Monat, darfst du zu jedem Anlass die 60 Euro ansetzen.

Auch hier gilt: Es ist eine Freigrenze. Ab 60,01 Euro wird das Aufmerksamkeits-Geschenk voll steuerpflichtig. Ein persönlicher Gruß dazu, eine kurze Karte oder eine Gravur, macht aus der Aufmerksamkeit übrigens oft mehr als der reine Warenwert vermuten lässt.

Was zählt und was nicht

Damit ein Geschenk wirklich steuerfrei bleibt, muss es in die richtige Kategorie fallen. Die Trennlinie verläuft fast immer zwischen Sachbezug und Geld.

Das zählt als steuerfreier Sachbezug:

  • Konkrete Sachgeschenke wie Kleidung, Textilien, Accessoires oder ein Präsent
  • Gutscheine, die ausschließlich zum Bezug einer Ware oder Dienstleistung berechtigen und nicht in Bargeld auszahlbar sind (hier gelten seit 2022 strengere Vorgaben, im Zweifel prüfen lassen)
  • Sets aus mehreren Sachwerten, solange der Gesamtwert unter der jeweiligen Grenze bleibt

Das zählt nicht und ist steuerpflichtig:

  • Bargeld in jeder Form, auch als Zuschuss oder nachträgliche Erstattung
  • Geldgeschenke, die als Lohnbestandteil ausgezahlt werden
  • Zuwendungen, deren Wert die 50- beziehungsweise 60-Euro-Grenze überschreitet (dann voll steuerpflichtig)

Die klarste und sicherste Variante ist deshalb das echte Sachgeschenk. Es ist eindeutig ein Sachbezug, der Wert ist über den Einkaufspreis sauber belegbar, und es bleibt als Gegenstand länger präsent als jeder Betrag auf der Abrechnung. Genau das macht Textilien und Accessoires im Firmen-Look zu einem dankbaren Mittel: Sie sind eindeutig Sachbezug, gut kalkulierbar und werden tatsächlich benutzt.

Mitarbeitergeschenke steuerfrei in der Schweiz

Wer Teams in der Schweiz beschenkt, sollte wissen, dass dort andere Regeln gelten als in Deutschland. Naturalgeschenke und kleinere Aufmerksamkeiten an Mitarbeitende sind in der Schweiz bis zu einem bestimmten Wert pro Anlass von der Lohndeklaration ausgenommen, die genauen Grenzen und die Behandlung im Lohnausweis unterscheiden sich aber vom deutschen System und werden kantonal beziehungsweise über die Wegleitung geregelt.

Deshalb der klare Hinweis: Die 50- und 60-Euro-Grenzen aus diesem Ratgeber gelten für Deutschland. Für die Schweiz stimmst du den konkreten Betrag am besten mit der zuständigen Lohnstelle oder Treuhandstelle ab. An der Grundlogik ändert das nichts: Ein hochwertiges Sachgeschenk ist auch hier meist der sauberere und wirkungsvollere Weg als eine Barzuwendung.

So gehst du in der Praxis vor

Wenn du Mitarbeitergeschenke steuerfrei planen willst, hilft eine einfache Reihenfolge. Erstens: Klär den Anlass. Ist es ein persönlicher Anlass des Mitarbeitenden, steht die 60-Euro-Aufmerksamkeit im Raum, sonst die monatliche 50-Euro-Freigrenze. Zweitens: Leg den Wert fest und rechne Nebenkosten wie Veredelung und Versand mit ein, damit du sicher unter der Grenze bleibst. Drittens: Wähl ein echtes Sachgeschenk statt Bargeld und heb einen Beleg für die Kalkulation auf.

Gerade bei größeren Teams lohnt es sich, das Geschenk so zu wählen, dass es für alle innerhalb der Grenze funktioniert und trotzdem hochwertig wirkt. Ein durchdacht zusammengestelltes Textil-Set im Firmen-Look bleibt fast immer unter 50 Euro, ist eindeutig Sachbezug und wird im Alltag tatsächlich getragen.

Wenn du unsicher bist, wie du ein steuerfreies Geschenk für dein Team so gestaltest, dass es innerhalb der Grenze bleibt und trotzdem etwas hermacht, schreib uns einfach. Wir helfen dir bei der Auswahl und der Kalkulation, damit Wert und Grenze zusammenpassen.

Und was gilt für Geschenke an Kunden?

Wichtig zu wissen, weil es oft durcheinandergeht: Für Geschäftspartner und Kunden gilt eine ganz andere Systematik. Dort liegt die Grenze bei 50 Euro pro Empfänger und Wirtschaftsjahr, nicht pro Monat, und sie wurde erst zum 1. Januar 2024 von 35 auf 50 Euro angehoben. Gleiche Zahl, völlig andere Regel. Die Details dazu stehen im Ratgeber zu Kundengeschenken.

Häufige Fragen zu steuerfreien Mitarbeitergeschenken

Bis zu welchem Betrag sind Mitarbeitergeschenke steuerfrei?

Sachgeschenke sind bis 50 Euro pro Monat über die Sachbezugsfreigrenze steuer- und sozialabgabenfrei. Zusätzlich sind zu einem persönlichen Anlass wie Geburtstag oder Hochzeit Aufmerksamkeiten bis 60 Euro steuerfrei. Beide Grenzen gelten unabhängig voneinander.

Was ist der Unterschied zwischen der 50- und der 60-Euro-Grenze?

Die 50 Euro sind eine monatliche Sachbezugsfreigrenze, die unabhängig vom Anlass gilt. Die 60 Euro gelten zusätzlich und nur zu einem persönlichen Anlass des Mitarbeitenden. Weihnachten oder ein Firmenjubiläum zählen nicht als persönlicher Anlass, dafür greift die 50-Euro-Grenze.

Sind Geldgeschenke an Mitarbeiter steuerfrei?

Nein. Bargeld ist immer steuer- und abgabenpflichtig, auch als Zuschuss oder Erstattung. Steuerfrei bleibt nur ein Sachbezug, also ein konkretes Sachgeschenk oder ein zweckgebundener Warengutschein, der nicht in Bargeld auszahlbar ist.

Was passiert, wenn ich die 50-Euro-Grenze überschreite?

Da es eine Freigrenze und kein Freibetrag ist, wird bei einer Überschreitung der komplette Betrag steuerpflichtig, nicht nur der Teil über 50 Euro. Achte deshalb darauf, dass der Bruttowert inklusive Versand und Veredelung sicher unter der Grenze bleibt.

Kann ich die 50 Euro pro Monat ansparen und einmal im Jahr nutzen?

Nein. Die Freigrenze gilt pro Monat und lässt sich nicht ansparen. Nicht genutzte Beträge verfallen. Wer die Freigrenze übers Jahr ausnutzen möchte, muss die Zuwendung monatlich anlegen.

Beliebte Geschenke in diesem Rahmen sind bedruckte Socken und Accessoires mit Logo.

Steuerfrei schenken, das im Alltag ankommt

Nachhaltige Teamkleidung ist ein Sachbezug, der getragen statt weggelegt wird. Sag uns, für wie viele Mitarbeitende, wir rechnen dir eine Variante unter der Freigrenze.

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