Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Shirt Waiter (B2B)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Shirt Waiter, Inhaber Christoph Schulze (nachfolgend „Auftragnehmer“), und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), soweit diese Unternehmer i. S. d. § 14 BGB sind.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Diese AGB gelten gleichermaßen für Aufträge im Bereich Textilveredelung sowie für die Lieferung von gebrandeten Werbemitteln.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Bestellungen des Auftraggebers stellen ein verbindliches Angebot dar. Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung in Textform oder durch Ausführung des Auftrags zustande.
(3) Angaben in Katalogen, Preislisten, Prospekten und im Internet sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Verpackungs- und Versandkosten werden gesondert und nach Aufwand berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(3) Die Zahlung erfolgt – soweit nicht anders vereinbart – per Vorkasse.
(4) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen. Darüber hinaus können wir eine Verzugspauschale in Höhe von 40 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
§ 4 Lieferung und Versand
(1) Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
(2) Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse (z. B. Lieferengpässe bei Vorlieferanten, Streik, Naturereignisse) verlängern die Lieferzeit angemessen.
(3) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Auftraggeber zumutbar sind.
(4) Der Versand erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers (§ 447 BGB). Mit der Übergabe der Ware an das Transportunternehmen geht die Gefahr für Verlust, Beschädigung oder Verzögerung der Lieferung auf den Auftraggeber über.
(5) Wir verpacken die Ware sorgfältig und wählen eine geeignete Versandart. Auf Wunsch schließen wir für den Auftraggeber eine Transportversicherung ab; die Kosten trägt der Auftraggeber.
(6) Im Schadensfall unterstützen wir den Auftraggeber bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem Frachtführer.
(7) Lieferungen in Nicht-EU-Länder (z. B. Schweiz, UK): Die Lieferung erfolgt DAP (Incoterms® 2020). Importer of Record (Importeur) ist der Kunde. Der Kunde übernimmt auf eigene Kosten die Importabfertigung im Bestimmungsland sowie sämtliche Importabgaben und Gebühren (insb. Einfuhrsteuer/Einfuhr-MWST, Zölle, Abfertigungs-, Auslagen- und Servicegebühren des Frachtführers) und stellt ggf. erforderliche Registrierungen/Nummern rechtzeitig bereit. Diese Beträge sind nicht Bestandteil des Angebotspreises und sind grundsätzlich direkt an Frachtführer/Behörden zu entrichten. Kommt es aufgrund ausstehender Importabgaben/Zollabfertigung zu Verzögerungen, Lagerung, Rücksendung oder sonstigen Zusatzkosten, trägt diese der Kunde. Wird der Anbieter ausnahmsweise durch Frachtführer oder Behörden mit Importabgaben/Gebühren belastet, erstattet der Kunde diese Kosten gegen Nachweis (Beleg) in voller Höhe. Der Anbieter schuldet keine Beratung zur Zolltarifierung/Importvorschriften/Abgabensätzen.
§ 5 Reklamationen und Gewährleistung
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und erkennbare Mängel innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen (§ 377 HGB).
(2) Bei berechtigten Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung oder Ersatzlieferung. Schlägt diese fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen.
(3) Handelsübliche oder technisch unvermeidbare Abweichungen in Qualität, Farbe, Maß oder Ausführung stellen keinen Mangel dar.
(4) Für Musterkollektionen oder Vorlagen sind die bereitgestellten Muster maßgeblich.
§ 6 Besonderheiten bei Textilveredelung und Werbemitteln
(1) Vom Auftraggeber beigestellte Textilien, Rohmaterialien oder Werbemittel sind in einwandfreiem Zustand frei Haus zu liefern. Eine Mengen- oder Qualitätskontrolle durch uns erfolgt nicht. Zum Ausgleich von Produktionsverlusten ist eine Mehrlieferung von 5 % erforderlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Restmaterial wird nach Auftragsabwicklung entsorgt, sofern der Auftraggeber nicht binnen 14 Tagen eine Rücksendung verlangt. Rücksendungen erfolgen auf Kosten und Risiko des Auftraggebers.
(3) Für angelieferte Materialien übernehmen wir keine Haftung für deren Eignung zur vorgesehenen Verarbeitung. Schäden an beigestellten Textilien oder Werbemitteln werden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ersetzt.
(4) Der Auftraggeber haftet allein dafür, dass überlassene Vorlagen (z. B. Logos, Motive, Schriftzüge, Designs) frei von Rechten Dritter sind. Er stellt uns insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
(5) Musterkollektionen oder von uns erstellte Freigabemuster sind für die Ausführung des Auftrags maßgebend. Geringfügige Abweichungen in Farbe, Maß, Material oder Ausführung, die technisch oder produktionstechnisch bedingt sind, gelten nicht als Mangel.
(6) Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 5 % der bestellten Menge sind produktionstechnisch möglich und gelten als vertragsgemäß. Berechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge.
(7) Wir behalten uns vor, Aufträge abzulehnen oder abzubrechen, wenn uns durch die Bearbeitung ein Beitrag zu einem Verstoß gegen geltendes Recht oder die guten Sitten abverlangt würde. Bis dahin erbrachte Leistungen werden anteilig abgerechnet.
(8) Haltbarkeit von Drucken: Aufgrund der Materialbeschaffenheit vieler beschichteter Textilien sind im Siebdruck oder mit Transferverfahren hergestellte Aufdrucke nur eingeschränkt haltbar. Insbesondere bei häufiger Nutzung oder Wäsche kann die Qualität des Aufdrucks beeinträchtigt werden. Eine Gewährleistung für die Haltbarkeit der Aufdrucke wird daher ausgeschlossen.
(9) Fehlerquote bei angelieferter Ware: Bei vom Auftraggeber beigestellten Textilien oder Materialien gilt eine Fehlerquote von bis zu 5 % als branchenüblich und stellt keinen Mangel dar. Eine Kostenerstattung für Fehldrucke innerhalb dieser Quote erfolgt nicht.
(10) Farbabweichungen: Sonderfarben (Pantone, HKS, RAL) können im Druckverfahren nicht vollständig farbverbindlich wiedergegeben werden, da die Umsetzung mit CMYK-Farben erfolgt. Farbabweichungen gelten insoweit nicht als Mangel.
(11) Vorbehandlung im Digitaldirektdruck (DTG): Bei der Vorbehandlung von Textilien für den Digitaldirektdruck (DTG) kann es insbesondere bei dunklen Stoffen zu leichten Verfärbungen kommen. Diese verschwinden in der Regel nach den ersten Waschgängen und stellen keinen Mangel dar.
(12) Rahmenabdrücke beim Einspannen: Bei der Textilveredelung (z. B. beim Besticken) können durch das Einspannen der Textilien Rahmenabdrücke entstehen. Diese verschwinden in der Regel nach der ersten Wäsche oder durch Bügeln bzw. Dämpfen und stellen keinen Mangel dar.
(13) Verwendung wasserlöslicher Vliese: Für Stickereien ist aus fertigungstechnischen Gründen der Einsatz von Vliesen als Verstärkung erforderlich. Dabei können wasserlösliche Vliese verwendet werden. Eventuelle Rückstände dieser Vliese lösen sich beim ersten Waschen auf und stellen keinen Mangel dar.
(14) Pflegehinweise: Bei bedruckten Textilien sind die vom Auftragnehmer übermittelten Pflege- und Waschhinweise unbedingt zu beachten. Eine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung entstehen, wird ausgeschlossen. Die empfohlenen Pflegehinweise lauten:
- Nicht mit Weichspüler waschen
- Textilien vor dem Waschen auf links drehen
- Sparsam Waschmittel verwenden
- Nicht im Trockner trocknen
- Waschbar bei max. 40 °C
(15) Ausschluss der Rückgabe bei veredelten Textilien: Individuell nach Kundenwunsch veredelte Textilien und Werbemittel (z. B. durch Druck, Stickerei oder Sonderanfertigungen) sind von Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere bei Falschbestellungen hinsichtlich Größe, Farbe oder Menge durch den Auftraggeber. Ein Rücktrittsrecht besteht nur bei nachweislichen Mängeln, die von uns zu vertreten sind.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Forderungen aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware tritt der Auftraggeber bereits jetzt sicherungshalber an uns ab.
§ 8 Urheberrechte
An von uns erstellten Entwürfen, Grafiken, Druckvorlagen, Sieben oder sonstigen Arbeitsmitteln behalten wir sämtliche Nutzungs- und Urheberrechte, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung getroffen wird.
§ 9 Haftung
(1) Für Schäden haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haften wir auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch beschränkt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 10 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Vertragsabwicklung gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 11 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Überlingen, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand: Februar 2026
