Shirt Waiter – Bereich Textilveredelung
1. Geltung
Bei Erteilung eines Auftrages der Textilveredelung (Textildruck, Textilstickerei, Näharbeiten) gelten nachstehende Bedingungen als
vom Auftraggeber anerkannt. Sollten Teile dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen
davon unberührt. Unwirksame oder nichtige Bedingungen sind durch Regelungen zu ersetzen, die dem gewollten Zweck in rechtlich
zulässiger Form am nächsten kommen. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
2. Angebot & Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Abbildungen und Angaben in Katalogen, Prospekten und Internet sind
unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich und ausnahmsweise als verbindlich bezeichnet werden. Die angebotenen Preise gelten
nur in Verbindung mit den zugrunde gelegten Auftragsdaten und sind freibleibend hinsichtlich Preis, Menge und Lieferzeit. Aufträge
gelten erst nach schriftlicher Bestätigung oder Lieferung als angenommen. Mehrkosten, die durch vom Auftraggeber veranlasste
Änderungen an den Auftragsdaten entstehen, werden nach Aufwand berechnet.
3. Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart erfolgt die Zahlung per Vorkasse.
4. Lieferung
Liefertermine sind, soweit schriftlich vereinbart, verbindlich. Bei Lieferverzug ist der Auftraggeber erst dann zum Rücktritt berechtigt,
wenn auch eine schriftlich gesetzte, angemessene Nachfrist nicht eingehalten wurde. Schadensersatzansprüche sind
ausgeschlossen, soweit sich eine Haftung nicht zwingend aus gesetzlichen Vorschriften ergibt. Vom Auftraggeber zu vertretende
Verzögerungen wie Änderungswünsche, verspätete Lieferung der zu bearbeitenden Materialien oder Daten können die Liefertermine
verlängern. Werden in Folge besonderer Eilbedürftigkeit durch vom Auftraggeber zu vertretende Verzögerungen Qualitätskontrollen,
die üblicherweise kundenseitig durchgeführt werden, unterlassen, haftet Shirt Waiter nicht für Qualitätsbeanstandungen, es
sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, unverschuldetes Unvermögen von Shirt Waiter, seiner Erfüllungsgehilfen oder Vorlieferanten verlängern die Liefer- oder Leistungsfrist um die Dauer der
Behinderung. Teillieferungen sind zulässig und entsprechend der Zahlungsbedingungen zahlbar. Bei überfälligen Posten behalten wir
uns das Recht vor Folgelieferungen einzubehalten. Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 5% der beauftragten Menge können nicht
beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Der Versand erfolgt grundsätzlich nur auf Rechnung und Gefahr des
Empfängers. Es wird, sofern nichts anderes vereinbart wurde, die jeweils günstigste von uns nutzbare Versandart gewählt.
5. Reklamationen
Reklamationen können nur innerhalb von 7 Tagen nach Empfang der Ware anerkannt werden und müssen uns schriftlich mitgeteilt
werden. Bei Minderung oder Beschädigung auf dem Transportweg ist dem Spediteur sofort Mitteilung zu machen. Unsere
Verantwortung erlischt mit der ordnungsgemäßen Aufgabe der Sendung. Rücksendungen sind in jedem Fall frei Haus zu verschicken.
Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über. Begründete Mängel werden innerhalb einer
angemessenen Frist nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beseitigt. Andere Ansprüche aus der gesetzlichen
Gewährleistungspflicht bestehen nur, falls die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht innerhalb einer angemessenen Frist erfolgt
oder falls eine von uns zugesicherte Eigenschaft nachweislich fehlt. Eine Haftung für Mängelschäden ist ausgeschlossen, soweit sie
nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen besteht. Alle Ansprüche des Auftraggebers aus zu Recht bemängelten Lieferungen oder
Leistungen verjähren innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Lieferung. Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder die
Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, besteht keine Haftung für die Beeinträchtigung des zu veredelnden
oder weiterzubearbeitenden Erzeugnisses, sofern sie nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Für die Qualität
sind die gelieferten Muster maßgebend. Bei farbigen Reproduktionen können geringfügige Abweichungen vom Original nicht
beanstandet werden. Ebenso wenig können handelsübliche oder technisch bedingte Abweichungen von der Qualität, der
Beschaffenheit, den Maßen, der Farbe usw. beanstandet werden. Wir behalten uns vor, die Bearbeitung von Aufträgen nicht
fortzusetzen, falls wir durch die Bearbeitung einen Beitrag zu einem Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten
leisten. Bis dahin erbrachte Leistungen werden anteilig abgerechnet.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller aus der gesamten Geschäftsverbindung entstandenen Ansprüche
unser uneingeschränktes Eigentum. Dies gilt ausdrücklich auch für bereits weiterverarbeitete Waren. Zugriffe Dritter auf die unter
Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sind uns sofort anzuzeigen. Bei Weiterverkauf unserer Ware gelten die entstehenden
Forderungen als an uns abgetreten.
7. Material- und Datenbereitstellung
(1) Vom Kunden zu liefernde Materialien sind in einwandfreiem Zustand frei Haus zu liefern. Sie werden keiner Mengen- und
Qualitätskontrolle unterzogen. Zum Ausgleich von Auflagedifferenzen und Verlusten während der Verarbeitung ist eine Mehrlieferung
von 5% der geplanten Mengen erforderlich, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Materialien sind frei von für die
beschädigungsfreie Anlieferung unnötigen Umverpackungen, Folien und Umreifungsbändern so bereitzustellen, so dass vor oder
während der Verarbeitung keine unüblichen und unnötigen Kosten entstehen. Die Mehrkosten der Verarbeitung für falsch bzw.
ungeeignet ge- oder verpackter Waren werden nach Aufwand berechnet.
(2) Restmaterial wird nach Auftragsabwicklung vernichtet, sofern der Auftraggeber nicht binnen 14 Tagen anderes bestimmt oder in
der Beauftragung anderes festgelegt wurde. Rücksendungen werden unfrei und auf Risiko des Auftraggebers geliefert.
(3) Der Auftraggeber haftet allein dafür, dass der Inhalt von ihm angelieferten Druckvorlagen oder Erzeugnisse nicht gegen gesetzliche
Bestimmungen verstößt, insbesondere dafür, dass durch die Ausführung seiner Aufträge keine Rechte Dritter verletzt werden. Der
Auftraggeber hat Shirt Waiter von allen möglichen Ansprüchen Dritter aufgrund solcher Rechtsverletzungen freizustellen.
8. Verwahrung und Versicherung
Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger (z.B. Textilien, Druckerzeugnisse) und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie
Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin
hinaus verwahrt. Diese vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Gegenstände werden bis zum Auslieferungstermin pfleglich
behandelt. Eine Haftung für Beschädigungen besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Versicherung dieser
Gegenstände hat der Auftraggeber selbst zu besorgen.
9. Eigentum und Urheberrecht
Sämtliche von uns gefertigten Druckunterlagen, Entwürfe, Reproduktionen, Drucksiebe, Klischees usw. bleiben unser Eigentum,
sofern für die Anfertigung keine besondere Vergütung vereinbart wurde. Ebenso bleibt uns das allgemeine Urheber- oder sonstige
Schutzrecht an von uns entworfenen, gestalteten oder umgestalteten Motiven, Schriftsätzen oder sonstigen Zeichen, sofern mit dem
Auftraggeber keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Wird uns für einen Druck- oder sonstigen Auftrag vom
Auftraggeber ein Motiv, Logo oder sonstiges Zeichen oder Werk zur Verfügung gestellt, übernimmt der Auftraggeber die Gewähr
dafür, dass der Auftragsausführung keine Rechte Dritter entgegenstehen; von allen Ansprüchen Dritter hat er uns freizustellen.
10. Datenschutz
Die zum Zwecke der Erfüllung von Versandaufträgen übergebenen Daten werden auf unseren Systemen zwischengespeichert und
ggf. für den Versand aufbereitet. Nach der auftragsbezogenen Verarbeitung wird der Datenbestand dem Auftraggeber zur Verfügung
gestellt und zeitgleich mit der Übergabe aus den Datenspeichern von Shirt Waiter vollständig und endgültig gelöscht. Der
Auftraggeber einer Versanddienstleistung erklärt automatisch durch die Übermittlung der Daten, dass er über die Nutzungsrechte der
Daten verfügt. Alle vom Auftraggeber übergebenen Datenbestände werden ausschließlich für die Abwicklung des betreffenden
Auftrages verwendet. Die einschlägigen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) werden bei der Speicherung und
Bearbeitung der Daten beachtet.
11. Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder eine Regelungslücke
enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen
oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen in Kraft.
12. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin.
Stand 01/2020
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