AGB

 Shirt Waiter – Bereich Textilveredelung

 

1. Geltung

Bei Erteilung eines Auftrages der Textilveredelung (Textildruck, Textilstickerei, Näharbeiten) gelten nachstehende Bedingungen als

vom Auftraggeber anerkannt. Sollten Teile dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen

davon unberührt. Unwirksame oder nichtige Bedingungen sind durch Regelungen zu ersetzen, die dem gewollten Zweck in rechtlich

zulässiger Form am nächsten kommen. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

 

2. Angebot & Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Abbildungen und Angaben in Katalogen, Prospekten und Internet sind

unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich und ausnahmsweise als verbindlich bezeichnet werden. Die angebotenen Preise gelten

nur in Verbindung mit den zugrunde gelegten Auftragsdaten und sind freibleibend hinsichtlich Preis, Menge und Lieferzeit. Aufträge

gelten erst nach schriftlicher Bestätigung oder Lieferung als angenommen. Mehrkosten, die durch vom Auftraggeber veranlasste

Änderungen an den Auftragsdaten entstehen, werden nach Aufwand berechnet.

 

3. Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart erfolgt die Zahlung per Vorkasse.

 

4. Lieferung

Liefertermine sind, soweit schriftlich vereinbart, verbindlich. Bei Lieferverzug ist der Auftraggeber erst dann zum Rücktritt berechtigt,

wenn auch eine schriftlich gesetzte, angemessene Nachfrist nicht eingehalten wurde. Schadensersatzansprüche sind

ausgeschlossen, soweit sich eine Haftung nicht zwingend aus gesetzlichen Vorschriften ergibt. Vom Auftraggeber zu vertretende

Verzögerungen wie Änderungswünsche, verspätete Lieferung der zu bearbeitenden Materialien oder Daten können die Liefertermine

verlängern. Werden in Folge besonderer Eilbedürftigkeit durch vom Auftraggeber zu vertretende Verzögerungen Qualitätskontrollen,

die üblicherweise kundenseitig durchgeführt werden, unterlassen, haftet Shirt Waiter nicht für Qualitätsbeanstandungen, es

sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, unverschuldetes Unvermögen von Shirt Waiter, seiner Erfüllungsgehilfen oder Vorlieferanten verlängern die Liefer- oder Leistungsfrist um die Dauer der

Behinderung. Teillieferungen sind zulässig und entsprechend der Zahlungsbedingungen zahlbar. Bei überfälligen Posten behalten wir

uns das Recht vor Folgelieferungen einzubehalten. Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 5% der beauftragten Menge können nicht

beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Der Versand erfolgt grundsätzlich nur auf Rechnung und Gefahr des

Empfängers. Es wird, sofern nichts anderes vereinbart wurde, die jeweils günstigste von uns nutzbare Versandart gewählt.

 

5. Reklamationen

Reklamationen können nur innerhalb von 7 Tagen nach Empfang der Ware anerkannt werden und müssen uns schriftlich mitgeteilt

werden. Bei Minderung oder Beschädigung auf dem Transportweg ist dem Spediteur sofort Mitteilung zu machen. Unsere

Verantwortung erlischt mit der ordnungsgemäßen Aufgabe der Sendung. Rücksendungen sind in jedem Fall frei Haus zu verschicken.

Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über. Begründete Mängel werden innerhalb einer

angemessenen Frist nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beseitigt. Andere Ansprüche aus der gesetzlichen

Gewährleistungspflicht bestehen nur, falls die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht innerhalb einer angemessenen Frist erfolgt

oder falls eine von uns zugesicherte Eigenschaft nachweislich fehlt. Eine Haftung für Mängelschäden ist ausgeschlossen, soweit sie

nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen besteht. Alle Ansprüche des Auftraggebers aus zu Recht bemängelten Lieferungen oder

Leistungen verjähren innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Lieferung. Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder die

Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, besteht keine Haftung für die Beeinträchtigung des zu veredelnden

oder weiterzubearbeitenden Erzeugnisses, sofern sie nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Für die Qualität

sind die gelieferten Muster maßgebend. Bei farbigen Reproduktionen können geringfügige Abweichungen vom Original nicht

beanstandet werden. Ebenso wenig können handelsübliche oder technisch bedingte Abweichungen von der Qualität, der

Beschaffenheit, den Maßen, der Farbe usw. beanstandet werden. Wir behalten uns vor, die Bearbeitung von Aufträgen nicht

fortzusetzen, falls wir durch die Bearbeitung einen Beitrag zu einem Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten

leisten. Bis dahin erbrachte Leistungen werden anteilig abgerechnet.

 

6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller aus der gesamten Geschäftsverbindung entstandenen Ansprüche

unser uneingeschränktes Eigentum. Dies gilt ausdrücklich auch für bereits weiterverarbeitete Waren. Zugriffe Dritter auf die unter

Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sind uns sofort anzuzeigen. Bei Weiterverkauf unserer Ware gelten die entstehenden

Forderungen als an uns abgetreten.

 

7. Material- und Datenbereitstellung

(1) Vom Kunden zu liefernde Materialien sind in einwandfreiem Zustand frei Haus zu liefern. Sie werden keiner Mengen- und

Qualitätskontrolle unterzogen. Zum Ausgleich von Auflagedifferenzen und Verlusten während der Verarbeitung ist eine Mehrlieferung

von 5% der geplanten Mengen erforderlich, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Materialien sind frei von für die

beschädigungsfreie Anlieferung unnötigen Umverpackungen, Folien und Umreifungsbändern so bereitzustellen, so dass vor oder

während der Verarbeitung keine unüblichen und unnötigen Kosten entstehen. Die Mehrkosten der Verarbeitung für falsch bzw.

ungeeignet ge- oder verpackter Waren werden nach Aufwand berechnet.

(2) Restmaterial wird nach Auftragsabwicklung vernichtet, sofern der Auftraggeber nicht binnen 14 Tagen anderes bestimmt oder in

der Beauftragung anderes festgelegt wurde. Rücksendungen werden unfrei und auf Risiko des Auftraggebers geliefert.

(3) Der Auftraggeber haftet allein dafür, dass der Inhalt von ihm angelieferten Druckvorlagen oder Erzeugnisse nicht gegen gesetzliche

Bestimmungen verstößt, insbesondere dafür, dass durch die Ausführung seiner Aufträge keine Rechte Dritter verletzt werden. Der

Auftraggeber hat Shirt Waiter von allen möglichen Ansprüchen Dritter aufgrund solcher Rechtsverletzungen freizustellen.

 

8. Verwahrung und Versicherung

Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger (z.B. Textilien, Druckerzeugnisse) und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie

Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin

hinaus verwahrt. Diese vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Gegenstände werden bis zum Auslieferungstermin pfleglich

behandelt. Eine Haftung für Beschädigungen besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Versicherung dieser

Gegenstände hat der Auftraggeber selbst zu besorgen.

 

9. Eigentum und Urheberrecht

Sämtliche von uns gefertigten Druckunterlagen, Entwürfe, Reproduktionen, Drucksiebe, Klischees usw. bleiben unser Eigentum,

sofern für die Anfertigung keine besondere Vergütung vereinbart wurde. Ebenso bleibt uns das allgemeine Urheber- oder sonstige

Schutzrecht an von uns entworfenen, gestalteten oder umgestalteten Motiven, Schriftsätzen oder sonstigen Zeichen, sofern mit dem

Auftraggeber keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Wird uns für einen Druck- oder sonstigen Auftrag vom

Auftraggeber ein Motiv, Logo oder sonstiges Zeichen oder Werk zur Verfügung gestellt, übernimmt der Auftraggeber die Gewähr

dafür, dass der Auftragsausführung keine Rechte Dritter entgegenstehen; von allen Ansprüchen Dritter hat er uns freizustellen.

 

10. Datenschutz

Die zum Zwecke der Erfüllung von Versandaufträgen übergebenen Daten werden auf unseren Systemen zwischengespeichert und

ggf. für den Versand aufbereitet. Nach der auftragsbezogenen Verarbeitung wird der Datenbestand dem Auftraggeber zur Verfügung

gestellt und zeitgleich mit der Übergabe aus den Datenspeichern von Shirt Waiter vollständig und endgültig gelöscht. Der

Auftraggeber einer Versanddienstleistung erklärt automatisch durch die Übermittlung der Daten, dass er über die Nutzungsrechte der

Daten verfügt. Alle vom Auftraggeber übergebenen Datenbestände werden ausschließlich für die Abwicklung des betreffenden

Auftrages verwendet. Die einschlägigen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) werden bei der Speicherung und

Bearbeitung der Daten beachtet.

 

11. Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder eine Regelungslücke

enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen

oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen in Kraft.

 

12. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin.

Stand 01/2020

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